Golden Card
FREIZEIT UND SPORT FÜR EINHEIMISCHE
Gültig vom 1. Juni 2025 bis 31. Mai 2026
Die Golden Card fördert die Standortentwicklung in den Gemeinden Tujetsch, Disentis/Mustér, Andermatt, Hospental und Realp.
Golden Card
DIVERTIMENT E SPORT PER INDIGENS
Valeivla naven dils 1 da zercladur 2025 entochen ils 31 da matg 2026
La Golden Card promova il svilup dil liug ellas vischnauncas da Tujetsch, Disentis/Mustér, Andermatt, Realp e Hospental.
Preise | Prezis
Erwachsene ab 16. Lebensjahr:
Carschi naven dil 16avel onn:
CHF 333.–
Kinder 6-15 Jahre:
Affons 6-15 onns:
CHF 33.–
Kinder bis 5 Jahre gratis
Affons entochen 5 onns gratis
Skigebiet Andermatt Sedrun Disentis (ganzjährig)
Nur im Winter – Matterhorn Gotthard Bahn zwischen Disentis und Andermatt
Bogn Sedrun (Hallenbad und Wellness)
Center Fontauna Disentis (Fitnessraum, Kletterhalle, Badminton, Tennis, Minigolf)
Tennis Center Fontauna und Sedrun (indoor und outdoor)
Langlaufloipen Urserntal, Sedrun und Nordic Surselva (Disentis bis Trun)
Eisfelder in Andermatt, Sedrun und Disentis
Museen: Talmuseum Ursern, Klostermuseum Disentis, Mineralienmuseum Cristallina Disentis, Dorfmuseum «La Truaisch» Sedrun
Ortsbusse im Urserntal, in Sedrun und in Disentis
Driving Range Golfclub Sedrun
Territori da skis Andermatt Sedrun Disentis/Mustér (entir onn)
Mo igl unviern – Matterhorn Gotthard Bahn denter Mustér ed Andermatt
Bogn Sedrun (bogn cuvretg e Wellness)
Center Fontauna Mustér (fitness, reiver, badminton, minigolf)
Tennis Center Fontauna e Sedrun (indoor ed outdoor)
Loipas da cuorsa liunga Val d’Ursera, Sedrun e Nordic Surselva (Mustér entochen Trun)
Patineras ad Andermatt, Sedrun e Mustér
Museums: Talmuseum Ursern, museum dalla claustra Mustér, museum Cristallina Mustér, museum «La Truaisch» Sedrun
Bus locals a Val d’Ursera, Sedrun e Mustér
Driving-Range Club da golf Sedrun
Die Golden Card steht Personen mit Wohn- und Steuersitz in einer der folgenden Gemeinden offen:
Disentis/Mustér
Tujetsch
Andermatt
Realp
Hospental
Die Gültigkeit der Karte richtet sich nach der Bergbahnsaison (jeweils von 1. Juni bis zum 31. Mai)
Bereits bestehende Abonnemente für enthaltene Angebote werden beim Erwerb der Golden Card anteilsmässig (pro rata) rückerstattet.
La Golden Card ei accessibla per persunas cun domicil da habitar e da taglia en ina dallas suandontas vischnauncas:
Disentis/Mustér
Tujetsch
Andermatt
Realp
Hospental
La Colden Card ei mintgamai valeivla naven dils 1 da zercladur entochen ils 31 da matg digl onn suandont.
Abonnaments gia existents per purschidas ch’ein cuntenidas vegnan restitui pro rata suenter la cumpra dalla Golden Card (fagei aschia bien e s’annunziei tier Vossa vischnaunca da domicil).
Die Golden Card kann ab dem 28. Mai 2025 gegen Vorlage einer, von der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde ausgestellten Wohnsitzbestätigung bei den Bergbahnen in Disentis und Andermatt oder beim Tourismusbüro von SDT in Sedrun bezogen werden.
Wohnsitzbestätigung
Die Wohnsitzbestätigung kann bei Ihrer Gemeinde am Schalter oder, je nach Gemeinde, über die Website bezogen werden.
La Golden Card sa vegnir retratga naven dil 28 da matg 2025 tier las pendicularas a Mustér ed Andermatt ni tier il biro da turissem da SDT a Sedrun cun presentar ina confirmaziun da domicil, tschentada ora dalla controlla da habitonts da Vossa vischnaunca.
Confirmaziun da domicil
La confirmaziun da domicil sa vegnir retratga al spurtegl ni online sur la pagina d’internet dalla vischnaunca da domicil (gest tenor vischnaunca).
Wieso gibt es die Golden Card?
Die Golden Card stärkt die Region als attraktiven Wohnort, indem sie zahlreiche Freizeit-, Sport- und Kulturangebote zu einem erschwinglichen Preis zugänglich macht. Ziel ist es, die Lebensqualität vor Ort zu erhöhen, die Verbundenheit der Bevölkerung mit ihrer Region zu stärken und langfristig einen Beitrag zur Standortattraktivität zu leisten.
Wer steht hinter der Golden Card?
Auf Initiative der Gemeinden Tujetsch und Disentis/Mustér lancieren die Gemeinden Tujetsch, Disentis/Mustér, Andermatt, Hospental und Realp gemeinsam die Golden Card: ein Jahresabonnement für Einheimische mit Zugang zu zahlreichen Freizeit-, Sport- und Kulturangeboten in der Region – zu einem stark vergünstigten Preis.
Wer hat das Recht die Golden Card zu kaufen?
Die Golden Card kann von Personen, die in den Gemeinden Tujetsch, Disentis/Muster, Andermatt, Realp und Hospental, ihren zivil- und steuerrechtlichen Wohnsitz haben, erworben werden. Der Grundgedanke ist, wer in den Gemeinden ganzjährig Wertschöpfung generiert, soll in den Genuss der Golden Card kommen.
Was bedeutet der zivil- und steuerrechtliche Wohnsitz?
Es bedeutet zum einen, dass die Person ihre Schriften in der jeweiligen Gemeinde hat. D.h. sie ist im Einwohnerregister der jeweiligen Gemeinde aufgeführt. Zum anderen muss die Person auch ihre Steuern in der Gemeinde zahlen.
Wo erhalte ich meine zivil- und steuerrechtliche Wohnsitzbestätigung?
Die zivil- und steuerrechtliche Wohnsitzbestätigung ist am Schalter der jeweiligen Einwohnergemeinden in Form einer Wohnsitzbestätigung zu beziehen.
Je nach Gemeinde kann die Wohnsitzbestätigung auch über ein online Formular bei der jeweiligen Einwohnergemeinde angefordert werden. Ein Scan der Bestätigung mit Unterschrift und Stempel wird dem Besteller per Mail zugestellt.
Muss ich für die zivil- und steuerrechtliche Wohnsitzbestätigung etwas bezahlen?
Nein, die Bestätigung ist kostenlos.
Ich habe das Bürgerrecht oder eine Zweitwohnung in einer der Gemeinden Tujetsch, Disentis/Mustér, Andermatt, Realp oder Hospental. Habe ich das Recht auf den Erwerb der Golden Card?
Nein, die Golden Card gilt nur für Personen, welche ihren zivil- und steuerrechtlichen Wohnsitz in einer der Gemeinden haben.
Ist die Golden Card persönlich?
Ja, die Golden Card ist persönlich und nicht auf eine Drittperson übertragbar. Der Besitzer der Golden Card verpflichtet sich, jeweils vor der Nutzung eines Angebots seine Karte vorzuweisen. Der Dienstleister führt diesbezüglich Kontrollen durch. Ein Verstoss gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat ein Entzug der Golden Card zur Folge. In diesem Fall besteht auch kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages.
Wo finde ich die AGB der Golden Card und der Dienstleister?
Die AGB der Golden Card ist auf der Website www.goldencard-asd.ch ersichtlich. Die AGB der Dienstleister sind unter folgenden Links abrufbar:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Andermatt- Sedrun Sport AG
Besondere Geschäftsbedinungen der Andermatt Sedrun-Sport AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Andermatt- Urserntal Tourismus GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sedrun Disentis Tourismus SA
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bergbahnen Disentis AG
Wo kann ich die Golden Card erwerben?
Die Golden Card kann lediglich mit Vorweisung der Wohnsitzbestätigung an folgenden Orten erworben werden:
- in Disentis bei der Talstation der Bergbahnen Disentis (Catrina);
- in Sedrun im Tourismusbüro von Sedrun Disentis Tourismus
- in Andermatt in der Bahnhof-Unterführung an den Kassen der ASS
- nur Wintersaison – in Dieni bei der Talstation der Andermatt-Sedrun Sport AG (ASS);
- nur Wintersaison – in Andermatt bei der Talstation Gemsstock
Für die Ausstellung der Golden Card wird eine Depotgebühr von CHF 5.00 verrechnet. Diese wird bei Rückgabe der Trägerkarte zurückerstattet.
Wieviel kostet die Golden Card?
Die Preise für die Golden Card werden jährlich von den Vertragsparteien festgelegt. Es bestehen zwei Preisklassen, welche sich nach den folgenden Alterskategorien richten:
- Kinder 6 bis 15 Jahre
- Erwachsene ab 16 Jahre
- Kinder unter 6 Jahren benötigen ebenfalls eine Golden Card für die Nutzung der Anlagen und Freizeitangebote
Wie lange ist die Golden Card gültig?
Die Abonnementsdauer dauert jeweils vom 1. Juni bis zum 31. Mai. Die Golden Card kann während der ganzen Abonnementsdauer erworben werden und dauert jeweils bis zum 31. Mai.
Wo überall gilt die Golden Card?
Die Golden Card gilt für die Nutzung der folgenden Sportanlagen und Freizeitangebote:
- der Bergbahnen der Andermatt-Sedrun Sport AG (ASS) und der Bergbahnen Disentis AG (BBD), sowie der jeweiligen besonderen Geschäfts- bedingungen (BGB I bis VII).
- der Matterhorn Gotthard Bahn (MGB) während den Winter- Saisonzeiten der Bergbahnen zwischen Andermatt und Disentis (zur Ausübung des Wintersports).
- des Hallenbads in Sedrun
- des Wellness in Sedrun
- des Fitnessraums im Center Fontauna in Disentis
- der Kletterhallte in Center Fontauna in Disentis
- der Tennisplätze Center Fontauna in Disentis
- der Tennisplätze in Sedrun
- des Badmintonplätze im Center Fontauna in Disentis
- des Minigolfs im Center Fontauna in Disentis
- der Langlaufloipe im Urserntal, in Sedrun und in Disentis
- der Eisfelder in Andermatt, in Sedrun und in Disentis
- des Talmuseums Ursern
- des Klostermuseums in Disentis
- des Mineralienmuseums Cristallina in Disentis
- des Dorfmuseums „La Truaisch“ in Sedrun
- der Ortsbusse im Urserntal, in Sedrun und in Disentis
- der Driving-Range des Golfclubs Sedrun in Selva
Wird die Golden Card bei temporärer oder vollständiger Schliessung/Einstellung einer Sportanlage/eines Freizeitangebotes zurückerstattet?
Nein, die Golden Card wird weder bei temporärer oder vollständiger Schliessung oder Einstellung einer Sportanlage oder eines Freizeitangebotes zurückerstattet.
Wird die Golden Card bei Wegzug oder in Folge Unfall oder Krankheit zurückerstattet?
Nein, die Golden Card wird weder bei einem Wegzug oder in Folge eines Unfalls oder Krankheit des Besitzers zurückerstattet.
Ich habe meine Golden Card verloren, was muss ich machen?
Die Besitzerin der Golden Card muss sich am Ort des Bezuges melden. Die verlorene Golden Card kann somit gelöscht und eine neue ausgestellt werden. Die Depotgebühr von CHF 5.00 ist nochmals zu bezahlen.
Was muss ich machen, wenn ich meinen Wohnsitz wechsle?
Nach einem Wegzug aus einer der Gemeinden Tujetsch, Disentis/Mustér, Andermatt, Realp und Hospental darf die Golden Card nicht mehr benutzt werden. Wird das Angebot noch weiterhin genutzt und erfährt die Gemeinde von dieser unerlaubten Nutzung, wird die Golden Card gelöscht und eine Busse gemäss den AGB ausgesprochen.
Verlängert sich die Golden Card automatisch?
Nein, jedes Jahr muss die Person bei der Wohngemeinde die zivil- und steuerrechtliche Wohnsitzbestätigung beziehen und diese bei einem erneuten Kauf der Golden Card vorweisen.
Wie und bei wem muss ich die Golden Card vorweisen, damit ich die Sportanlage oder das Freizeitangebot nutzen kann?
Das ist bei jedem Dienstleister unterschiedlich. Bitte beachte dabei die Informationen in den AGB der Golden Card.
Was passiert mit einem bereits gekauften Abonnement vom Bogn Sedrun oder Center Fontauna, das erst nach dem 31. Mai 2025 abläuft?
Bereits gekaufte Abonnemente, die über den 31. Mai 2025 hinaus gültig sind, können bis spätestens Ende Dezember 2025 beim Bogn Sedrun und/oder im Center Fontauna in Disentis eingetauscht werden. Gleichzeitig kann im Bogn Sedrun und/oder im Center Fontauna eine Rückerstattung des anteiligen Restwerts (ab dem 1. Juni 2025) beantragt werden. Dafür ist die Angabe einer gültigen IBAN erforderlich. Die Rückerstattung erfolgt per Banküberweisung spätestens im Januar 2026. Wichtig: Nach Ablauf der Frist werden keine Rückerstattungen mehr vorgenommen. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Bei welchen Abos wird der Restwert zurückerstattet?
Bei allen Jahres- und Halbjahresabos, Saisonabos sowie 10er-Karten.
Wie wird der Restbetrag berechnet und wie viel wird zurückerstattet?
Es wird berechnet, wie viele Tage das Abo nach dem 31. Mai 2025 noch gültig ist. Der volle Abopreis wird durch die gesamte Abodauer in Tagen geteilt und mit der Anzahl der verbleibenden Gültigkeitstage multipliziert. Beträge unter CHF 10.00 werden nicht zurückerstattet und verfallen.